Verfasst von: Uwe Groß | 25. April 2012

Regierung will Pflege neu ausrichten

Gesundheit/Gesetzentwurf – 24.04.2012

Berlin: (hib/MPI) Demenzkranke und ihre Angehörigen sollen nach dem Willen der Bundesregierung vom kommenden Jahr an mehr und bessere Leistungen erhalten. Die Regierung hat dazu einen Gesetzentwurf (17/9369) „zur Neuausrichtung der Pflegeversicherung“ (PNG) vorgelegt, der am Donnerstag, 26. April, in erster Lesung im Bundestag beraten werden soll.
Zum 1. Januar 2013 ist zudem eine Erhöhung des Beitragssatzes zur sozialen Pflegeversicherung um 0,1 Prozentpunkte auf 2,05 Prozent – bei Kinderlosen auf 2,3 Prozent – geplant. Das soll in den Jahren 2013 bis 2015 Mehreinnahmen in Höhe von insgesamt rund 3,54 Milliarden Euro einbringen. Ferner soll die freiwillige private Pflege-Vorsorge steuerlich gefördert werden. Dies bedarf jedoch noch einer eigenen gesetzlichen Regelung.

Im einzelnen ist im PNG vorgesehen, dass Versicherte ohne Pflegestufe mit „erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz“ (sogenannte Pflegestufe 0) erstmals Anspruch auf ein Pflegegeld in Höhe von monatlich 120 Euro oder Pflegesachleistungen von bis zu 225 Euro erhalten. Demenzkranke mit Pflegestufe I („erhebliche Pflegebedürftigkeit“) sollen ein um 70 Euro auf 305 Euro erhöhtes Pflegegeld oder um 215 Euro auf bis zu 665 Euro erhöhte Pflegesachleistungen bekommen. Demenziell Erkrankte mit Pflegestufe II („schwere Pflegebedürftigkeit“) erhalten den Angaben zufolge ein um 85 Euro auf 525 Euro erhöhtes Pflegegeld oder um 150 Euro auf 1.250 Euro erhöhte Pflegesachleistungen. Die bisher auf Antrag und nach erfolgter Prüfung gewährten zusätzlichen Betreuungsleistungen in Höhe von 100 beziehungsweise 200 Euro – etwa für die Inanspruchnahme einer Tagespflege – bleiben den Angaben zufolge bestehen.

Die Regierung schlägt vor, dass ambulante Pflegedienste künftig neben der Grundpflege und der hauswirtschaftlichen Betreuung auch gezielte Betreuungsleistungen für Demenzkranke anbieten. Zu dieser häuslichen Betreuung zählen laut Gesetzentwurf beispielsweise Hilfen zur Aufrechterhaltung einer Tagesstruktur und eines Tag-/Nacht-Rhythmus, die Begleitung auf Spaziergänge, die Ermöglichung von Verwandtenbesuchen und die Begleitung zum Friedhof. Der Entwurf schließt aus, dass durch die Neuregelung der Leistungsbetrag erhöht wird – das heißt, wer heute schon Grundpflege und hauswirtschaftliche Betreuung erhält, muss in diesen beiden Bereichen Abstriche machen, um auch häusliche Betreuung zu bekommen. Der Anspruch auf häusliche Betreuung soll nach dem Willen der Regierung im Übrigen nur dann bestehen, „wenn gewährleistet ist, dass die Grundpflege und die hauswirtschaftliche Versorgung sichergestellt sind“.

Nach den Plänen der Regierung können Pflegebedürftige und ihre Angehörigen Leistungen der Pflegedienste künftig flexibler in Anspruch nehmen, indem statt verrichtungsbezogene Leistungskomplexe bestimmte Zeitvolumina für die Pflege gewählt werden. Mit den Pflegediensten zusammen können Pflegebedürftige und Angehörige dann entscheiden, welche Leistungen in diesem Zeitkontingent erbracht werden.

Der Gesetzentwurf sieht ferner vor, pflegenden Angehörigen eine Auszeit zu erleichtern. Das Pflegegeld soll künftig zur Hälfte weitergezahlt werden, wenn eine Kurzzeit- oder Verhinderungspflege in Anspruch genommen wird. Die Pflegekassen sollen den Angaben zufolge verpflichtet werden, spätestens fünf Wochen nach Eingang über einen Antrag auf Pflegebedürftigkeit zu entscheiden. Ansonsten müssen sie nach dem Willen der Bundesregierung je Tag der Verzögerung 10 Euro an den Antragsteller zahlen. Der Spitzenverband Bund der Pflegekassen wird laut Gesetzentwurf verpflichtet, bis zum 31. März 2013 Richtlinien zur stärkeren Dienstleistungsorientierung der Medizinischen Dienste bei der Begutachtung zu erlassen. Für alle Gutachter, die unter der Verantwortung der Medizinischen Dienste Begutachtungen zur Eingruppierung in Pflegestufen vornehmen, soll ein „Verhaltenskodex“ aufgestellt werden, „der sie zu einem respektvollen Verhalten gegenüber den Versicherten und Angehörigen verpflichtet“.

Künftig werden dem Gesetzentwurf zufolge Wohngemeinschaften (WG) für Pflegebedürftige als Versorgungsalternative zur Pflege zu Hause oder im Heim gefördert. Pflegebedürftige, die in einer solchen ambulant betreuten WG leben, bekommen einen Zuschlag von pauschal 200 Euro monatlich. Damit soll laut Regierung dem höheren Organisationsaufwand Rechnung getragen werden. Voraussetzung für die Zahlung des Zuschlags ist den Angaben zufolge, dass in der WG mindestens eine Pflegekraft organisatorische, verwaltende oder pflegerische Tätigkeiten verrichtet. Darüber hinaus ist ein befristetes Programm zur Gründung von Wohngruppen vorgesehen mit einer Förderung von 2.500 Euro pro Person, maximal 10.000 Euro pro Gruppe. Davon sollen laut PNG notwendige Umbauten in der Wohnung bezahlt werden. Insgesamt stehe ein Budget von 30 Millionen Euro bereit, das bis spätestens Ende 2015 auszuschöpfen ist. Die Regierung erwartet, dass damit 3.000 neue WG gefördert werden können.

Die Regierung schreibt, bereits heute seien rund 2,4 Millionen Menschen pflegebedürftig. „In wenigen Jahrzehnten“ werde die Zahl der pflegebedürftigen Personen auf mehr als vier Millionen steigen. Um den daraus erwachsenden Herausforderungen gerecht zu werden, müsse unter anderem neu definiert werden, „wer als pflegebedürftig anzusehen ist“. Dieser neue Pflegebedürftigkeitsbegriff sei „in mehreren Schritten umzusetzen“. Vor Einführung des neuen Begriffs würden „die noch zu klärenden umfassenden Umsetzungsfragen parallel zu diesem Gesetzgebungsverfahren“ von einem Expertenbeirat bearbeitet und damit die erforderlichen weiteren Schritte vorbreitet, heißt es im Entwurf.

Bundesministerium für Gesundheit

Pressemitteilung Nr.18 vom 28.03.2012

Das Bundeskabinett hat heute den Entwurf eines Gesetzes zur Neuausrichtung der Pflegeversicherung (Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz – PNG) beschlossen.

Die soziale Pflegeversicherung muss insbesondere mit Blick auf die Situation der an Demenz erkrankten Menschen neu ausgerichtet werden.

Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr: „Mit diesem zentralen Projekt richten wir die Leistungen der Pflegeversicherung konsequent auch auf die Bedürfnisse der an Demenz erkrankten Menschen aus. Im Vordergrund der Pflegeversicherung stehen bis heute immer noch die körperlichen Einschränkungen und nicht die demenziellen Erkrankungen. Deshalb wollen wir mit Blick auf die Schaffung eines neues Pflegebedürftigkeitsbegriffs insbesondere die ambulante Versorgung für diese Personengruppe ausbauen. Pflegedienste sollen künftig neben der Grundpflege und der hauswirtschaftlichen Versorgung auch die Leistung „Betreuung“ anbieten, die sich speziell an demenziell Erkrankte richtet. Zugleich werden die Leistungen für demenziell Erkrankte in der ambulanten Versorgung deutlich erhöht und die Wahlund Gestaltungsmöglichkeiten für die Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen Pressemitteilung ausgeweitet. Ein ganz besonderes Anliegen ist mir zudem, durch eine Förderung von Wohngruppen den Menschen eine zusätzliche Versorgungsalternative anzubieten.“

Ab dem 1. Januar 2013 erhalten Menschen mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz, die ohne Pflegestufe (Pflegestufe 0) sind, monatlich ein Pflegegeld von 120 Euro oder Pflegesachleistungen von bis zu 225 Euro. Pflegebedürftige in Pflegestufe I erhalten 305 Euro Pflegegeld oder Pflegesachleistungen von bis zu 665 Euro. Pflegebedürftige in Pflegestufe II bekommen 525 Euro Pflegegeld oder Pflegesachleistungen von bis zu 1.250 Euro.

Darüber hinaus wird es eine Flexibilisierung der Leistungsinanspruchnahme und eine bessere Beratung bis hin zur Entlastung von Angehörigen geben. Mit einem Initiativprogramm werden Wohngruppen gefördert, mit denen gezielt Angebotsformen zwischen der Versorgung zu Hause und der Unterbringung im Heim ausgebaut werden. Zugleich erhält jeder Pflegebedürftige 200 Euro zusätzlich pro Monat in der Wohngruppe; daraus kann man eine Präsenzkraft zur Übernahme vielfältiger organisatorischer Aufgaben finanzieren.

Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff soll in mehreren Schritten umgesetzt werden. Davor werden noch bestehende Umsetzungsfragen parallel zum Gesetzgebungsverfahren von einem Expertenbeirat zügig bearbeitet und die weiteren Schritte vorbereitet.

Heute sind 2,4 Millionen Menschen pflegebedürftig. Ein hoher Anteil der pflegebedürftigen Menschen ist zugleich an Demenz erkrankt. Die Gesamtzahl der an Demenz erkrankten Menschen wird derzeit auf mindestens 1,2 Millionen geschätzt. In wenigen Jahrzehnten wird die Zahl der pflegebedürftigen Personen auf über 4 Millionen Menschen steigen. Dieser Wandel stellt große Herausforderungen nicht nur an die Weiterentwicklung der pflegerischen Versorgung, sondern auch an deren Finanzierung. Menschen, die für Leistungen bei Pflegebedürftigkeit zusätzlich privat vorsorgen, werden daher künftig unterstützt. Die freiwillige private Pflege-Vorsorge wird ab dem 1. Januar 2013 steuerlich gefördert. Dies bedarf noch einer gesetzlichen Regelung.

Maßnahmen Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz

Die pflegerische Versorgung wird weiterentwickelt. Ein Schwerpunkt ist dabei, die Leistung der Pflegeversicherung bedarfsgerechter auf die besonderen Bedürfnisse Demenzkranker auszurichten. Das Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz hat zudem das Ziel, dass pflegebedürftige Menschen mehr Chancen für ein selbständiges und selbstbestimmtes Leben bekommen und soweit wie möglich am gesellschaftlichen Leben teilhaben. Das bedeutet im Einzelnen:

· Die ambulante Versorgung Demenzkranker wird deutlich verbessert. Im Vorgriff auf den neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff bieten ambulante Pflegedienste künftig neben der Grundpflege und der hauswirtschaftlichen Versorgung auch gezielt Betreuungsleistungen an. Dies sind Leistungen, die speziell auf die Bedürfnisse Demenzkranker zugeschnitten sind.

· Zugleich wird es ab 2013 in der ambulanten Versorgung auch höhere Leistungen für Demenzkranke geben. In der sog. Stufe 0 erhalten Demenzkranke neben den heute schon beziehbaren 100 bzw. 200 Euro für zusätzliche Betreuungsleistungen erstmals Pflegegeld oder Pflegesachleistungen. In den Pflegestufen 1 und 2 wird der bisherige Betrag aufgestockt. Menschen ohne Pflegestufe (Pflegestufe 0) erhalten monatlich ein Pflegegeld von 120 Euro oder Pflegesachleistungen von bis zu 225 Euro. Pflegebedürftige in Pflegestufe I erhalten ein um 70 Euro höheres Pflegegeld von 305 Euro oder um 215 Euro höhere Pflegesachleistungen bis zu 665 Euro. Pflegebedürftige in Pflegestufe II erhalten ein um 85 Euro höheres Pflegegeld von 525 Euro oder um 150 Euro höhere Pflegesachleistungen von bis zu 1.250 Euro.

· Die notwendigen Vorbereitungsarbeiten zur Umsetzung eines neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs werden zügig fortgesetzt. Hierfür ist ein Expertenbeirat unter Vorsitz von Herrn Wolfgang Zöller, MdB, und Herrn K.-Dieter Voß eingerichtet, der die noch offenen Umsetzungsfragen schnellstmöglich klären wird.

· Flexibilisierung der Leistungsinanspruchnahme: Pflegebedürftige und ihre Angehörigen können sich künftig flexibler gemeinsam mit den Pflegediensten auf die Leistungen verständigen, die sie wirklich benötigen. Sie können neben den heutigen, verrichtungs-bezogenen Leistungskomplexen auch bestimmte Zeitvolumen für die Pflege wählen. Sie können dann zusammen mit den Pflegediensten entscheiden, welche Leistungen in diesem Zeitkontingent erbracht werden sollen. Auch dies trägt insbesondere den besonderen Bedürfnissen Demenzkranker Rechnung.

· Im Modellvorhaben wird überprüft, ob neben den heutigen Pflegediensten auch Betreuungsdienste vorgehalten werden können, die ihr Leistungsangebot auf Demenzkranke spezialisieren.

· Wichtig ist die Stabilisierung und Stärkung der Situation der pflegenden Angehörigen, die mit ihrem Einsatz für eine gute Betreuung der Pflegebedürftigen sorgen und manchmal mit der Situation überfordert sind. In der Krankenversicherung sollen deshalb bei anstehenden Rehabilitationsmaßnahmen ihre besonderen Belange entsprechend berücksichtigt werden. Sie erhalten zudem leichter die Möglichkeit, eine Auszeit zu nehmen. Künftig wird das Pflegegeld zur Hälfte weitergezahlt, wenn Sie eine Kurzzeit- oder Verhinderungspflege für ihren Pflegebedürftigen in Anspruch nehmen. Eine rentenversicherungsrechtliche Absicherung erfordert eine Mindestpflegeaufwendung von 14 Stunden pro Woche. Zum Ausgleich von Härtefällen muss dieser Pflegeaufwand zukünftig nicht allein für einen Pflegebedürftigen getätigt werden, sondern kann auch durch die Pflege von zwei Pflegebedürftigen erreicht werden.

· Über eine stärkere Förderung von Selbsthilfegruppen soll gerade auch die Situation der pflegenden Angehörigen verbessert werden. Für Selbsthilfegruppen in der Pflegeversicherung werden 10 Cent pro Versicherten und Jahr bereitgestellt. Es bleibt bei der Kofinanzierung durch Länder/Kommunen.

· Um es Pflegebedürftigen zu ermöglichen, so leben zu können, wie sie das möchten, werden Wohnformen zwischen der ambulanten und stationären Betreuung zusätzlich gefördert. Unter bestimmten Umständen gibt es für solche Wohngruppen je Bewohner 200 Euro zusätzlich, um dem höheren Organisationsaufwand gerecht werden zu können. Darüber hinaus ist ein zeitlich befristetes Initiativprogramm zur Gründung ambulanter Wohngruppen vorgesehen mit einer Förderung von 2.500 Euro pro Person (maximal 10.000 Euro je Wohngruppe) für notwendige Umbaumaßnahmen in der gemeinsamen Wohnung. Insgesamt steht für die Förderung eine Summe von 30 Millionen Euro zur Verfügung. Unterstellt man je Wohngemeinschaft durchschnittlich vier Pflegebedürftige, so könnten mit den Mitteln etwa 12.000 Anspruchsberechtigte oder 3.000 neu entstehende Wohngemeinschaften in den ersten Jahren gefördert werden. Zur wissenschaftlich gestützten Weiterentwicklung und Förderung neuer Wohnformen werden zusätzlich 10 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Dabei sind insbesondere solche Konzepte einzubeziehen, die es alternativ zu stationären Einrichtungen ermöglichen, außerhalb der vollstationären Betreuung bewohnerorientiert individuelle Versorgung anzubieten.

Bereits heute gilt: Die Pflegekassen können subsidiär finanzielle Zuschüsse für Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes des Pflegebedürftigen gewähren, beispielsweise für technische Hilfen im Haushalt, wenn dadurch im Einzelfall die häusliche Pflege ermöglicht oder erheblich erleichtert oder eine möglichst selbständige Lebensführung des Pflegebedürftigen wiederhergestellt wird. Die Höhe der Zuschüsse ist unter Berücksichtigung der Kosten der Maßnahme sowie eines angemessenen Eigenanteils in Abhängigkeit von dem Einkommen des Pflegebedürftigen zu bemessen. Die Zuschüsse dürfen einen Betrag in Höhe von 2.557 Euro je Maßnahme nicht übersteigen.

· Die Rechte der Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen gegenüber Pflegekassen und Medizinischem Dienst werden gestärkt. Der Medizinische Dienst wird verpflichtet, Servicegrundsätze zu erlassen. Dieser “Verhaltenscodex” soll sicherstellen, dass ein angemessener und respektvoller Umgang mit den Pflegebedürftigen Standard ist. Antragsteller sind zudem darauf hinzuweisen, dass sie einen Anspruch darauf haben, das MDK-Gutachten zugesandt zu bekommen. Sie erhalten zudem automatisch eine Rehabilitationsempfehlung. So soll dem so wichtigen Grundsatz “Rehabilitation vor Pflege” Ausdruck verliehen werden.

 · Zur Sicherstellung einer frühzeitigen Beratung müssen die Pflegekassen Antragstellern zukünftig einen Beratungstermin innerhalb von zwei Wochen unter Nennung eines Ansprechpartners anbieten. Die Beratung soll auf Wunsch des Versicherten in der häuslichen Umgebung oder in der Einrichtung, in der der Versicherte lebt, erfolgen. Können Pflegekassen diese Leistung zeitgerecht nicht selber erbringen, dann müssen sie ihm einen Beratungsgutschein für die Inanspruchnahme der erforderlichen Beratung durch einen anderen qualifizierten Dienstleister zur Verfügung stellen. Wichtig ist die frühzeitige Sicherstellung der Beratung, damit alle Chancen für die Organisation eines möglichst selbstbestimmten Lebens genutzt werden.

· Zeitnahe Entscheidungen sind für die Pflegebedürftigen bzw. die Antragsteller von großer Bedeutung. Wenn die Pflegekassen Leistungsentscheidungen nicht fristgerecht treffen, dann haben sie künftig dem Antragsteller ab dem ersten Tag der Überschreitung 10 Euro als erste Versorgungsleistung zur Verfügung zu stellen. Damit die Pflegekassen auch rechtzeitig entscheiden können, erhalten sie die Möglichkeit, andere Gutachter als den MDK einzusetzen. In diesem Fall hat der Versicherte die Wahl zwischen drei Gutachtern.

· Um die medizinische Versorgung in den Pflegeheimen zu verbessern, wird dafür gesorgt, dass mehr Vereinbarungen zwischen Heimen und Ärzten bzw. Zahnärzten geschlossen werden, die auch die Zusammenarbeit mit dem Pflegepersonal regeln. Finanzielle Anreize sollen dafür sorgen, dass verstärkt Haus- bzw. Heimbesuche durch den Arzt bzw. Zahnarzt erfolgen. Die Pflegeheime haben darüber zu informieren, wie die ärztliche bzw. zahnärztliche Versorgung sowie die Versorgung mit Arzneimitteln bei Ihnen organisiert ist.

Die Erhöhung des Beitragssatzes um 0,1 % Beitragssatzpunkte ermöglicht eine Finanzierung der Leistungsverbesserungen.

Eine Förderung der privaten Pflege-Vorsorge soll die Menschen dabei unterstützen, für den Fall der Pflegebedürftigkeit eigenverantwortlich vorzusorgen

Verfasst von: Uwe Groß | 15. März 2012

Wohnen 2010: mehr Wohnungen, mehr Wohneigentum

Pressemitteilung Nr. 093 vom 15.03.2012:

WIESBADEN – Im Jahr 2010 gab es in Deutschland 40,5 Millionen Wohnungen. Das waren 676 000 Wohnungen oder 1,7 % mehr als 2006, teilt das Statistische Bundesamt (Destatis) auf der Basis von Ergebnissen des Mikrozensus 2010 mit.

37,0 Millionen aller Wohnungen in Deutschland waren 2010 bewohnt und 3,5 Millionen unbewohnt. Die Leerstandsquote erhöhte sich gegenüber 2006 von 8,0 % auf 8,6 %. In den neuen Ländern (einschließlich Berlin) ist diese Quote unter anderem wegen Rückbaumaßnahmen von 12,4 % auf 11,5 % gesunken. Sie lag aber weiterhin über dem Durchschnitt des früheren Bundesgebiets von 7,8 %. Hier hatte die Leerstandsquote vor vier Jahren noch 6,8 % betragen.

16,5 Millionen Wohnungen wurden von ihren Eigentümern selbst bewohnt, das entspricht einem Anteil von 45,7 %. Im Jahr 2006 betrug die Eigentümerquote noch 41,6 %. Der Anteil des selbstgenutzten Wohneigentums lag im früheren Bundesgebiet (ohne Berlin) mit 48,8 % über dem Durchschnitt der neuen Länder (34,4 %). Im regionalen Vergleich wies Berlin mit 14,9 % die niedrigste Eigentümerquote auf, im Saarland war der Anteil mit 63,7 % am höchsten.

Bei einer mittleren Wohnungsfläche von 92,1  stand jedem Einwohner in Deutschland durchschnittlich 45,2  Wohnraum zur Verfügung. Insgesamt waren die Wohnungen im früheren Bundesgebiet mit 95,7  weiterhin größer als in den neuen Ländern (78,8 ). In Rheinland-Pfalz (107,3 ) und im Saarland (106,9 ) sind die Wohnungen deutschlandweit am größten und in Berlin mit 72,4  am kleinsten.

Die Bruttokaltmiete für eine Mietwohnung in Deutschland betrug im Jahr 2010 im Durchschnitt 441 Euro beziehungsweise 6,37 Euro je Quadratmeter. Im früheren Bundesgebiet lag die Bruttokaltmiete je Quadratmeter mit 6,51 Euro über dem Durchschnitt der neuen Länder (5,95 Euro). Die warmen Nebenkosten beliefen sich monatlich im Bundesdurchschnitt auf 1,25 Euro je Quadratmeter. Für die kalten Nebenkosten wurde 1,00 Euro je Quadratmeter ausgegeben.

Die Mietbelastung, das heißt der Anteil der Bruttokaltmiete am verfügbaren Haushaltsnettoeinkommen, betrug im Jahr 2010 durchschnittlich 22,5 %. Einige Haushalte wiesen jedoch zum Teil deutlich höhere Belastungen auf, wie zum Beispiel Rentnerhaushalte oder Haushalte von Alleinerziehenden. Jeder dritte Rentnerhaushalt gab 35 % oder mehr des Haushaltsnettoeinkommens für die Bruttokaltmiete aus; durchschnittlich lag die Mietbelastung für Rentnerhaushalte bei 26,3 %. Bei Alleinerziehenden stieg die Belastung mit der Zahl der Kinder: für einen Alleinerziehendenhaushalt mit einem Kind unter 18 Jahren lag sie im Schnitt bei 28,5 %, mit zwei Kindern bei 30,2 % und mit drei oder mehr Kindern bei 31,1 % des Haushaltsnettoeinkommens.

Bei der überwiegenden Beheizung lagen 2010 regenerative Energien mit 4,4 % weiterhin auf einem niedrigen Niveau. Es überwiegen nach wie vor konventionelle Energieträger wie Heizöl, Erdgas oder Fernwärme. Wenn jedoch eine zusätzliche Energieart zur Beheizung eingesetzt wurde – wie es in 17,6 % aller Wohnungen der Fall war – spielten regenerative Energien eine große Rolle. Holz, Sonnenenergie, Biomasse sowie Erd- und andere Umweltwärme machten 78,4 % aller zusätzlich verwendeten Energiearten aus.

Weitere Informationen bietet die Fachserie 5, Heft 1, 2010 „Wohnsituation 2010“, die kostenfrei im Internetangebot erhältlich ist.

Weitere Auskünfte gibt:
Barbara Franke,
Telefon: +49 611 75 2920,
www.destatis.de/kontakt

Wohnen 2010: mehr Wohnungen, mehr Wohneigentum (PDF, 65KB, Datei ist nicht barrierefrei)

Verfasst von: Uwe Groß | 9. März 2012

Pflegebedürftigkeitsbegriff

Pressemitteilung des BMG:

Konstituierende Sitzung des Expertenbeirats Die Leistungen aus der Pflegeversicherung entsprechen bisher in vielen Fällen nicht dem tatsächlichen Bedarf. Es ist, darüber herrscht in Fachwelt und Politik Einigkeit, ein neues Verständnis darüber erforderlich, wer als pflegebedürftig anzusehen ist und welchen Hilfebedarf insbesondere Demenzkranke haben.

Bei der Einführung eines neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs ist nun ein weiterer Schritt getan. Am 1. März fand in Berlin auf Einladung von Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr die konstituierende Sitzung des „Expertenbeirates zur konkreten Ausgestaltung eines neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs“ statt. Der neu formierte Beirat setzt auf die Arbeit des alten Beirates auf, der seine Gutachten 2009 vorgelegt hat. Er soll fachliche und administrative Fragen klären, die für die gesetzgeberische Umsetzung unabdingbar sind.

Hier finden Sie unsere Pressemitteilung:

www.bmg.bund.de/ministerium/presse/pressemitteilungen/2012-01/beirat-zum-pflegebeduerftigkeitsbegriff.html

Hier finden Sie den Bericht aus 2009:

www.bundesgesundheitsministerium.de/service/publikationen/einzelansicht.html?tx_rsmpublications_pi1[publication]=37&tx_rsmpublications_pi1[action]=show&tx_rsmpublications_pi1[controller]=Publication&cHash=eea3309c5d79cdcf6d6b737c9e718333

Inneres/Antwort auf Große Anfrage – 31.01.2012

Berlin: (hib/STO) Die Bevölkerung in Deutschland wird laut Bundesregierung nach Modellberechnungen des Statistischen Bundesamtes bei Fortsetzung der aktuellen demografischen Trends bis 2060 auf 65 bis 70 Millionen Menschen zurückgehen. „Das wären bis zu 17 Millionen Einwohner weniger oder ein Rückgang um 14 Prozent bis 21 Prozent innerhalb von 50 Jahren“, schreibt die Regierung in ihrer Antwort (17/8372) auf eine Große Anfrage der SPD-Fraktion (17/6377). Danach nimmt die Bevölkerung seit dem Jahr 2003 ab und ist mit Stand vom März vergangenen Jahres auf 81,7 Millionen Einwohner gesunken, weil die Zahl der Sterbefälle die Zahl der Geburten immer mehr übersteigt und die hohen Sterbefallüberschüsse seit 2003 nicht mehr von Wanderungsüberschüssen ausgeglichen werden, also der positiven Differenz zwischen Zuzügen nach und Fortzügen aus Deutschland.

Wie aus der Antwort weiter hervorgeht, wird der Rückgang der Bevölkerung im erwerbstätigen Alter ab dem Jahr 2015 aufgrund des Eintritts der geburtenstarken Jahrgänge in das Rentenalter deutlich schneller verlaufen als der Rückgang der Gesamtbevölkerung. Dabei haben der Regierung zufolge die Reformen der gesetzlichen Rentenversicherung in den vergangenen Jahren, insbesondere die schrittweise Anhebung der Regelaltersgrenze auf 67 Jahre, die „Basis für langfristig tragbare Rentenfinanzen geschaffen“. Die „Rente mit 67“ werde „nicht nur dazu beitragen, dass Arbeitnehmer künftig länger arbeiten“, sondern in den kommenden Jahren auch zu einer spürbaren Entlastung der öffentlichen Haushalte führen.

„Elementar verändern“ wird sich laut Vorlage auch der Altersaufbau der Bevölkerung. Bereits in den kommenden beiden Jahrzehnten werde der Anteil älterer Menschen an der Bevölkerung deutlich steigen. Heute bestehe sie mit jeweils einem Fünftel noch fast zu gleichen Teilen aus Kindern und jungen Menschen unter 20 Jahren und aus 65-Jährigen und Älteren. Im Jahr 2030 würden die 65-Jährigen und Älteren bereits etwa 29 Prozent der Bevölkerung ausmachen. Im Jahr 2060 werde dann jeder Dritte (34 Prozent) 65 Jahre oder älter sein.

Mit der wachsenden Zahl alter und hochbetagter Menschen wird den Angaben zufolge in den nächsten Jahren auch die Zahl der Pflegebedürftigen zunehmen. Nach Vorausberechnungen der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder werde ein Anstieg der Zahl der Pflegebedürftigen von derzeit rund 2,42 Millionen auf rund 2,9 Millionen bis zum Jahr 2020 und auf rund 3,37 Millionen bis zum Jahr 2030 prognostiziert. Dabei gehe diese Vorausberechnung von gleichbleibenden altersspezifischen Pflegequoten aus. Wenn es gelinge, mit der steigenden Lebenserwartung auch den Eintritt von Pflegebedürftigkeit in ein durchschnittlich höheres Lebensalter zu verschieben, könne der Anstieg der Zahl der Pflegebedürftigen auch geringer ausfallen.

Als einen weiteren Aspekt des demografischen Wandels nennt die Bundesregierung die steigende Mobilität Älterer. Zudem werde der Bedarf nach Sicherheit und Barrierefreiheit ebenso wachsen wie die Bedeutung von Service- und Lieferverkehr. Trotz abnehmender Bevölkerungszahlen werde auch die Zahl der privaten Haushalte in den nächsten Jahren noch weiter steigen. Mit dem Anwachsen kleiner Haushalte wachse die Nachfrage nach Wohnraum pro Kopf und damit die Wohnraumnachfrage insgesamt an. Angesichts der steigenden Seniorenzahlen sei auch der altersgerechte Umbau von Wohngebäuden und Stadtquartieren von zunehmender Bedeutung.

Verfasst von: Uwe Groß | 17. Januar 2012

Im Bundestag notiert: Förderung von Sozialunternehmen

Familie, Senioren, Frauen und Jugend/Kleine Anfrage – 12.01.2012

Berlin: (hib/AW) Die Fraktion Bündnis 90/Die verlangt Informationen über die Förderung von Sozialunternehmen. In ihrer Kleinen Anfrage (17/8212) will sie unter anderem wissen, welche Organisationen das im Auftrag der Bundesregierung von der KfW Bankengruppe entwickelte Förderprogramm für Sozialunternehmen in Anspruch nehmen können, wie Wohlfahrtsorganisationen in die Förderung von Sozialunternehmen durch die Regierung einbezogen werden und welche Maßnahmen der Regierung ergriffen hat, um die Anerkennung von Sozialunternehmen zu stärken.

Verfasst von: Uwe Groß | 14. Januar 2012

Für 2011 wird mit einer leichten Bevölkerungszunahme gerechnet

Pressemitteilung des Statistischen Bundesamtes vom 13. Januar 2012

WIESBADEN – Die Einwohnerzahl Deutschlands dürfte nach einer Schätzung des Statistischen Bundesamtes (Destatis) im Jahr 2011 erstmals nach acht Jahren Rückgang leicht gestiegen sein. Am Jahresende lebten voraussichtlich über 81,80 Millionen Personen und damit deutlich über 50 000 Personen mehr als im Vorjahr in Deutschland. Ursache hierfür sind die hohen Wanderungsgewinne gegenüber dem Ausland: Erstmals nach 2002 können sie das Geburtendefizit – die Differenz aus Geburten und Sterbefällen – mehr als ausgleichen.

Für das Jahr 2011 wird mit 660 000 bis 680 000 lebend geborenen Kindern und mit 835 000 bis 850 000 Sterbefällen gerechnet. Daraus wird sich voraussichtlich ein Geburtendefizit von etwa 170 000 bis 185 000 ergeben. 2010 betrug es 181 000; den 859 000 Sterbefällen standen 678 000 Geburten gegenüber.

2011 sind der Schätzung zufolge mindestens 240 000 Personen mehr aus dem Ausland zugezogen als ins Ausland fortgezogen. Einen vergleichbar hohen Wanderungsgewinn gab es zuletzt 2001. Im Jahr 2010 lag er bei 128 000.

Großen Anteil an dieser positiven Entwicklung der Wanderungsergebnisse haben die Zuzugszahlen aus den im Jahr 2004 der Europäischen Union beigetretenen Staaten, vor allem aus Polen. Seitdem seit Mai 2011 für sie die vollständige Arbeitnehmerfreizügigkeit gilt, ziehen pro Monat durchschnittlich mehr als 28 000 Personen aus diesen EU-Staaten zu. In den ersten vier Monaten 2011 waren es nur rund 15 000. Der Anteil der Zuzüge aus diesen Ländern an der Gesamtzuwanderung hat sich dadurch von etwa einem Viertel auf knapp ein Drittel erhöht.

Die vollständige Pressemitteilung ist auch im Internet-Angebot des Statistischen Bundesamtes unter http://www.destatis.de/jetspeed/portal/cms/Sites/destatis/Internet/DE/Presse/pm/2012/01/PD12__014__12411,templateId=renderPrint.psml

zu finden.

Pressemitteilung des Statistischen Bundesamtes Nr. 401 

WIESBADEN – Am Jahresende 2010 erhielten in Deutschland rund 319 000 Personen Hilfe zum Lebensunterhalt (nach dem 3. Kapitel des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch – SGB XII “Sozialhilfe”). Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, stieg die Zahl der Hilfebezieher im Vergleich zum Vorjahr um 1,7 %.

Damit waren am Jahresende 2010 deutschlandweit 4 von 1 000 Einwohnern auf Hilfe zum Lebensunterhalt angewiesen. Am häufigsten bezogen die Menschen in Hamburg und Schleswig-Holstein mit jeweils 6 Personen je 1 000 Einwohner diese Sozialleistung. Am seltensten nahm die Bevölkerung in Baden-Württemberg diese Hilfe in Anspruch, hier lag die Quote bei 1 Person je 1 000 Einwohner.

Sieben von zehn Leistungsberechtigten (69 %) lebten in Einrichtungen wie Wohn- oder Pflegeheimen, außerhalb solcher Einrichtungen lebten drei von zehn Empfängern (31 %). Diese Menschen führten überwiegend einen Einpersonenhaushalt. Mit knapp 40 Jahren waren die Leistungsbezieher außerhalb von Einrichtungen im Durchschnitt deutlich jünger als diejenigen in Einrichtungen. Diese waren durchschnittlich rund 53 Jahre alt.

2010 gaben die Kommunen und die überörtlichen Sozialhilfeträger für die Hilfe zum Lebensunterhalt 1,0 Milliarden Euro netto aus. Das war eine Ausgabensteigerung von 2,9 % im Vergleich zum Vorjahr. 53 % der Ausgaben wurde für Leistungsberechtigte in Einrichtungen, 47 % für Leistungsberechtigte außerhalb von Einrichtungen verwendet.

Hilfe zum Lebensunterhalt richtet sich unter anderem an Menschen mit Behinderung und pflegebedürftige Personen, die in Einrichtungen leben und dort Eingliederungshilfe für behinderte Menschen (nach dem 6. Kapitel SGB XII) oder Hilfe zur Pflege (nach dem 7. Kapitel SGB XII) beziehen. Sie können neben diesen rein maßnahmebezogenen Sozialhilfeleistungen auch Hilfe zum Lebensunterhalt erhalten. Voraussetzung hierfür ist, dass sie diesen Bedarf nicht zum Beispiel durch Renteneinkünfte, durch Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (nach dem 4. Kapitel SGB XII) oder in anderer Weise decken können. Außerhalb von Einrichtungen kommt die Hilfe zum Lebensunterhalt etwa für vorübergehend Erwerbsunfähige, längerfristig Erkrankte oder Vorruhestandsrentner mit niedriger Rente in Betracht.

Weitere Informationen und lange Zeitreihen können auch kostenfrei über die Tabellen Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt (22121-0001 und 22121-0002) in der Datenbank GENESIS-Online abgerufen werden.

Eine methodische Kurzbeschreibung sowie weitere Daten und Informationen zum Thema bietet die Online-Fassung dieser Pressemitteilung unter www.destatis.de.

Die vollständige Pressemitteilung ist auch im Internet-Angebot des Statistischen Bundesamtes unter http://www.destatis.de/jetspeed/portal/cms/Sites/destatis/Internet/DE/Presse/pm/2011/10/PD11__401__221,templateId=renderPrint.psml

zu finden.

Verfasst von: Uwe Groß | 23. November 2011

KfW-Förderkreditprogramm ”Altersgerecht Umbauen” läuft weiter

Pressemitteilung der KfW vom November 2011

  • Fortführung aus eigenen KfW-Mitteln
  • Seit April 2009 bereits 60.000 Wohnungen und Wohnhäuser gefördert
  • Vereinfachungen geplant

Die KfW Bankengruppe führt die Förderung von altersgerechtem Umbau 2012 fort. Wer eine Wohnung oder das Wohnumfeld barrierearm ausgestalten möchte, kann weiterhin zinsgünstige Kredite aus dem KfW-Programm „Altersgerecht Umbauen“ in Anspruch nehmen. Damit können zum Beispiel Bäder umgebaut, Wohnungsflure verbreitert oder Aufzüge eingebaut werden.

Das Förderprogramm wurde im April 2009 mit Mitteln des Bauministeriums eingeführt. Seit Programmstart sind in Deutschland bereits mehr als 60.000 Wohnungen oder Einfamilienhäuser mithilfe der KfW-Förderung barrierearm umgebaut worden. Die KfW wird die Förderung mit eigenen Mitteln fortsetzen.

„Die deutsche Gesellschaft altert immer schneller. Allerdings sind wir bei Weitem noch nicht ausreichend auf die demographischen Herausforderungen eingestellt. Daher freuen wir uns, dass wir den altersgerechten Umbau weiter fördern können. Wir planen außerdem, die Fördervoraussetzungen im kommenden Jahr zu vereinfachen, um einen weiteren Modernisierungsanreiz zu schaffen“, sagt Dr. Axel Nawrath, Vorstandsmitglied der KfW Bankengruppe. „Ein barrierearmes Wohnumfeld hilft aber nicht nur Menschen mit altersbedingt eingeschränkter Mobilität oder Behinderungen sondern auch Familien mit Kindern. Die Förderung kann unabhängig vom Alter oder einer körperlichen Einschränkung beantragt werden.“

Derzeit können Eigentümer, Mieter oder Wohnungsunternehmen Förderkredite noch zu besonders günstigen Zinssätzen über die Hausbanken beantragen. Die Hausbanken können die Anträge zu den aus Mitteln des Bauministeriums verbilligten Zinssätzen zwischen 1,00 und 1,56 Prozent noch bis 16. Dezember 2011 bei der KfW einreichen. Der maximale Kreditbetrag beträgt 50.000 Euro pro abgeschlossener Wohneinheit.

Die aus Bundesmitteln angebotene Zuschussvariante entfällt zum Jahresende. Um in diesen Jahr noch einen Zuschuss zu erhalten, muss der vollständige Antrag bis 16. Dezember 2011 direkt bei der KfW eingegangen sein.

Service:

Einen umfassenden Überblick über das KfW-Programm „Altersgerecht Umbauen“ sowie zwei Fallbeispiele gibt der aktualisierte KfW-Themendienst „KfW hilft Wohnbarrieren verringern“, der unter www.kfw.de/themendienst (Archiv 2010) zum Download bereit steht.

Inneres/Unterrichtung – 22.11.2011

Berlin: (hib/STO) Die neuen Länder haben im Zeitraum zwischen 1991 und 2010 einen Wanderungsverlust von 1,1 Millionen Menschen verzeichnet. Wie aus einer Unterrichtung durch die Bundesregierung (17/7609) zur „Daseinsvorsorge im demografischen Wandel“ weiter hervorgeht, haben sich diese Verluste in den vergangenen Jahren im Vergleich zu den Wendejahren „erheblich verringert“.

Neben der Ost-West-Wanderung sei auch die Wanderung innerhalb der neuen Länder strukturrelevant, heißt es in der Vorlage weiter. Auffallend seien die Wanderungsbewegungen aus den ländlich peripheren Regionen in die urbanen Zentren.

Ursächlich für das Wanderungsverhalten sind der Unterrichtung zufolge die Wirtschafts- und Arbeitsmarktperspektiven in den Regionen. Diese würden durch die regionale Infrastrukturausstattung mitbestimmt. Abwanderung führe über die Verringerung der Bevölkerungsdichte und die Veränderung der Bevölkerungsstruktur tendenziell zu einer Abnahme des Angebots von Dienstleistungen der Infrastruktur. Auf diese Weise bestehe für strukturschwache ländliche Regionen die Gefahr einer Abwärtsspirale.

Die politischen Möglichkeiten der Abwanderungssteuerung sind laut Vorlage begrenzt. Angesichts der geringeren Bevölkerungszahlen und der selektiven Abwanderung von qualifizierten Arbeitskräften komme es besonders darauf an, „die richtigen Rahmenbedingungen für wirtschaftliches Wachstum, Einkommen und Beschäftigung zu schaffen“. Eine gute Infrastrukturversorgung könne als alleiniger Faktor die wirtschaftliche Stabilisierung und die Verringerung von Abwanderung nicht sicherstellen, sei dafür aber ein wichtiger Ansatzpunkt.

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